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Palliativvertrag Krankenkassen (ab 01.07.2023)
Der bisherige westfälisch-lippische Palliativvertrag wurde zum 01.07.2023 inhaltlich an den Bundesrahmenvertrag nach § 132 d Abs. 1 Satz 1 SGB V zur SAPV angepasst und zukunftsfest gemacht. Die seit Jahren in Westfalen-Lippe etablierten Versorgungsstrukturen bleiben erhalten.
Den neuen Vertrag, ein Ablaufschema, eine Ausfüllanleitung zu Muster 63 und alle 17 dazugehörigen Anlagen können Sie hier auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe als einzelne PDFs herunterladen.
Sonstiges
BVPM-Seiten der Ausgabe 02/2017 |