Die Palliativmedizinischen Konsiliardienste (PKD)
bestehen aus mehreren Ärzten für Palliativmedizin und aus Pflegekräften mit palliative care Ausbildung – den Koordinationskräften.
Die ambulante Palliativversorgung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination, insbesondere zur Schmerztherapie und zur Linderung leidvoller Symptome und zielt darauf ab, die Betreuung der Betroffenen in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen.
Anspruch auf diese Leistungen haben Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden oder weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen. Dies gilt auch für die Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen, wie Altenpflegeheimen oder stationären Hospizen.
Der PKD besetzt einen ärztlichen Notruf für alle in den Palliativvertrag eingeschriebenen Patienten – sieben Tage die Woche – 24 Stunden am Tag.
Eine Betreuung von Patienten ist nur möglich, wenn diese vom Hausarzt in die „Vereinbarung über die ambulante palliativmedizinische Versorgung von unheilbar erkrankten Patienten im häuslichen Umfeld“ eingeschrieben sind.
Viele Hausärzte betreuen ihre Patienten bis zuletzt mit großem Engagement selber. Auf Wunsch können sie, bei schwierigen Verläufen oder auch als Urlaubsvertretung, die Hilfe eines Palliativmediziners in Anspruch nehmen.
Der Palliativmediziner wird zusätzlich zum Hausarzt tätig und ergänzt dessen Tätigkeit.
Die Koordinationskräfte schlagen einen Palliativarzt in Wohnortnähe vor, falls die Betroffenen nicht schon selber Kontakt zu einem Palliativarzt ihrer Wahl aufgenommen haben oder ihr Hausarzt ihnen einen Kollegen empfohlen hat, mit dem er eng zusammenarbeitet.
Die Koordinationskräfte übernehmen folgende Aufgaben:
- Hilfe bei der zeitgerechten Bereitstellung von Hilfsmitteln
- Unterstützung bei der Suche nach stationären Hospiz- und Palliativbetten
- bedarfsgerechtes Einbinden eines ambulanten Hospizdienstes
- Akutsituationen im häuslichen Umfeld begleiten
- Informationsweiterleitung an den behandelnden Arzt oder den QPA
- Vernetzung der beteiligten Akteure der palliativmedizinischen Versorgung (zum Beispiel behandelnder Haus-/Facharzt, Pflegedienste, Sanitätshäuser, Wundmanager, Hospize, Palliativstationen)
- Anleitung der Angehörigen bezüglich palliativpflegerischer Aufgaben, wie Mundpflege und korrekter Lagerung
- Information der beteiligten Pflegekräfte (z. B. hinsichtlich Medikamentengabe)
- Dokumentation
- Qualitätssicherung
- Reflektion der Behandlung des verstorbenen Patienten mit den Angehörigen zur Qualitätskontrolle und –verbesserung